Rechtsprechung
   BVerwG, 22.01.1986 - 2 WD 45.85   

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https://dejure.org/1986,4843
BVerwG, 22.01.1986 - 2 WD 45.85 (https://dejure.org/1986,4843)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.1986 - 2 WD 45.85 (https://dejure.org/1986,4843)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 1986 - 2 WD 45.85 (https://dejure.org/1986,4843)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde anläßlich der Nichtzusage der Umzugskostenvergütung für einen Umzug - Voraussetzungen der Bewilligung einer Umzugskostenvergütung - Anträge eines Soldaten auf Gewährung ihm nicht zustehender Umzugskostenvergütung und den Bezug der Abschlagszahlung - Verletzung ...

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1986 - 2 WD 45.85
    Diese Härten mußte er jedoch - auch im Lichte der Art. 3 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 GG - hinnehmen, da es weder dem Gesetzgeber noch dem Richtliniengeber verwehrt ist, zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einzuführen (BVerfGE 49, 260, 275) [BVerfG 10.10.1978 - 2 BvL 10/77].
  • BVerwG, 23.06.1981 - 2 WD 2.81

    Bemessung einer Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten aufgrund einer

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1986 - 2 WD 45.85
    Ihm kommt für die Maßnahmebemessung nur insofern Bedeutung zu, als er eine bessere Beurteilung der Persönlichkeit des Soldaten ermöglicht und ihm die Chance eröffnet, durch eine hervorragende Dienstleistung eine Nachbewährung zu erbringen, die unter Umständen in den Folgen der Tat erkennbare Erschwernisgründe auszugleichen vermag (BVerwGE 73, 203, 205) [BVerwG 23.06.1981 - 2 WD 2/81].
  • BVerwG, 04.12.1985 - 2 WD 35.85

    Anspruch auf Trennungsgeld nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) -

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1986 - 2 WD 45.85
    Sie erfordert, wie der Senat zuletzt im Urteil vom 4. Dezember 1985 - 2 WD 35/85 - dargelegt hat, eine empfindliche disziplinare Reaktion.
  • BVerwG, 16.10.2002 - 2 WD 23.01

    Fahrlässige außerdienstliche Trunkenheitsfahrt; vorsätzliche

    Eine überdurchschnittliche Bewährung über einen längeren Zeitraum vermag zwar - darin liegt die Chance einer langen Verfahrensdauer - nach der Rechtsprechung des Senats unter Umständen in den Folgen der Tat erkennbare Erschwernisgründe auszugleichen (Urteile vom 13. Dezember 1972 - BVerwG 2 WD 30.72 -, vom 24. Mai 1977 - BVerwG 2 WD 46.76 -, vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 -, vom 22. Januar 1986 - BVerwG 2 WD 45.85 - und vom 10. Februar 1988 - BVerwG 2 WD 36.87 -).
  • BVerwG, 10.02.1988 - 2 WD 36.87

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme - Trunkenheitsfahrt eines Soldaten -

    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er, um so größer sind daher die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewußtsein gestellt werden müssen, und um so schwerer wiegt folglich eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (BVerwG Urteile vom 22. Januar 1986 - 2 WD 45/85 - und vom 8. Oktober 1987 - 2 WD 26/87).

    Denn diesem Zeitablauf allein wohnt keine erzieherische oder heilende Kraft inne; ihm kommt für die Maßnahmebemessung nur insofern Bedeutung zu, als er eine bessere Beurteilung der Persönlichkeit des Soldaten ermöglicht und ihn die Chance eröffnet hat, durch eine hervorragende Dienstleistung eine Nachbewährung zu erbringen, die unter Umständen in den Folgen der Tat erkennbare Erschwernisgründe auszugleichen vermag (BVerwGE 73, 203, 205 [BVerwG 23.06.1981 - 2 WD 2/81]; BVerwG Urteil vom 22. Januar 1986 - 2 WD 45/85).

  • BVerwG, 27.02.2002 - 2 WD 18.01

    Vielfache Untreue in Tateinheit mit Urkundenfälschung; Vereinbarkeit der

    Die Tatsache, dass seit der Begehung des Dienstvergehens mehr als neun Jahre vergangen sind, stellt nach ständiger Rechtsprechung des Senats keinen Tatmilderungsgrund dar; denn der Zeitablauf allein hat keine erzieherische oder heilende Wirkung (Urteile vom 23. Juli 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 - und vom 10. Februar 1988 - BVerwG 2 WD 36.87 -); ihm kommt für die Maßnahmebemessung nur insofern Bedeutung zu, als er eine bessere Beurteilung des Persönlichkeitsbildes des Soldaten ermöglicht und ihm die Chance eröffnet hat, durch eine hervorragende Dienstleistung eine Nachbewährung zu erbringen, die unter Umständen in den Folgen der Tat erkennbare Erschwernisgründe auszugleichen vermag (Urteile vom 23. Juli 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 -, vom 22. Januar 1986 - BVerwG 2 WD 45.85 - und vom 10. Februar 1988 - BVerwG 2 WD 36.87 -).
  • BVerwG, 10.11.1987 - 2 WD 6.87

    Anspruch auf Erstattung der notwendigen Kosten für die Durchführung eines Umzugs

    Bei der Maßnahmebemessung war davon auszugehen, daß nach der Rechtsprechung des Senats eine empfindliche disziplinare Reaktion geboten ist, wenn sich ein Soldat durch eine strafrechtlich als Betrug oder als versuchter Betrug zu wertende Schädigung oder Gefährdung des Vermögens des Dienstherrn und damit der Gemeinschaft eines schweren Vertrauensbruchs schuldig macht (vgl. BVerwGE 83, 26; BVerwG Urteile vom 4. Dezember 1985 - 2 WD 35/85 - und vom 22. Januar 1986 - 2 WD 45/85).
  • BVerwG, 18.02.1986 - 2 WD 49.85

    Betrugsversuch gegenüber Dienstherrn - Soldat in Vorgesetztenstellung -

    Das Dienstvergehen wiegt, wie der Senat zuletzt im Urteil vom 22. Januar 1986 - 2 WD 45/85 - ausgeführt hat, sehr schwer.
  • BVerwG, 08.10.1987 - 2 WD 26.87

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme - Entziehung der Fahrerlaubnis - Bemessung

    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Verttrauen genießt er, um so größer sind daher die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewußtsein geknüpft werden müssen, und um so schwerer wiegt folglich eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (BVerwG Urteil vom 22. Januar 1986 - 2 WD 45/85).
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